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   OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22   

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OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22 (https://dejure.org/2022,23155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.2022 - 15 W 15/22 (https://dejure.org/2022,23155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 15 W 15/22 (https://dejure.org/2022,23155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1384
  • GRUR-RR 2022, 356
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

    Auch wenn die kerngleichen Abwandlungen weder im Antrag noch im Tenor des Urteils genannt werden, sind sie - implizit - Gegenstand des Urteils (BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe).

  • BGH, 08.06.2021 - X ZR 47/19

    Ultraschallwandler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

    Bei einer Patentverletzungsklage wird der charakteristische Kern in der Regel durch die üblicherweise als angegriffene Ausführungsform bezeichnete tatsächliche Ausgestaltung eines bestimmten Produkts im Hinblick auf die Merkmale des geltend gemachten Patentanspruchs bestimmt, die zugleich für die Bestimmung des Streitgegenstands maßgeblich ist (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; BGH GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II; Senat I-15 U 50/21, Urt. v. 22.06.2022, mwN).

  • OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10

    Unlauterer Wettbewerb: Verletzung des Kernbereichs einer gerichtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

    Kerngleich sind vielmehr nur abgewandelte Ausführungsformen, bei denen die Abwandlung außerhalb der Merkmale des Patentanspruchs gegeben ist, oder solche Abwandlungen, bei denen im Rahmen des (Erkenntnis)Verfahrens in der Sache bereits über die abgewandelte Ausführungsform mitentschieden worden ist, weil diejenigen Erwägungen zur Patentverletzung, die in Bezug auf die angegriffene Ausführungsform gestellt worden sind, in gleicher Weise auch auf die abgewandelte Ausführungsform zutreffen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 249 - Lichtemittiernde Vorrichtungen; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

  • EuGH, 13.01.2022 - C-513/20

    Termas Sulfurosas de Alcafache - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Der Rückgriff auf diese Grundsätze im Rahmen einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 143 Abs. 3 PatG steht auch in Einklang mit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache C-513/20.

    Die richtlinienkonforme Auslegung des § 140 Abs. 3 PatG ist seitens des EuGH mit dem Urteil in der Rechtssache C-513/20 jüngst geklärt.

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2006 - 2 W 36/05

    Erfassung der durch die Gläubigerin zur Klagebegründung abgestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

    Kerngleich sind vielmehr nur abgewandelte Ausführungsformen, bei denen die Abwandlung außerhalb der Merkmale des Patentanspruchs gegeben ist, oder solche Abwandlungen, bei denen im Rahmen des (Erkenntnis)Verfahrens in der Sache bereits über die abgewandelte Ausführungsform mitentschieden worden ist, weil diejenigen Erwägungen zur Patentverletzung, die in Bezug auf die angegriffene Ausführungsform gestellt worden sind, in gleicher Weise auch auf die abgewandelte Ausführungsform zutreffen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 249 - Lichtemittiernde Vorrichtungen; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Bei einer Patentverletzungsklage wird der charakteristische Kern in der Regel durch die üblicherweise als angegriffene Ausführungsform bezeichnete tatsächliche Ausgestaltung eines bestimmten Produkts im Hinblick auf die Merkmale des geltend gemachten Patentanspruchs bestimmt, die zugleich für die Bestimmung des Streitgegenstands maßgeblich ist (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; BGH GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II; Senat I-15 U 50/21, Urt. v. 22.06.2022, mwN).
  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).
  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07

    EIFEL-ZEITUNG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).
  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Maßgeblich ist demnach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (zu § 91 ZPO: BGH NJW 2018, 1693; BGH GRUR 2017, 854 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW-RR 2005, 725 mwN).
  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Bei einer Patentverletzungsklage wird der charakteristische Kern in der Regel durch die üblicherweise als angegriffene Ausführungsform bezeichnete tatsächliche Ausgestaltung eines bestimmten Produkts im Hinblick auf die Merkmale des geltend gemachten Patentanspruchs bestimmt, die zugleich für die Bestimmung des Streitgegenstands maßgeblich ist (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; BGH GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II; Senat I-15 U 50/21, Urt. v. 22.06.2022, mwN).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04

    "Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig

  • BGH, 26.04.2017 - I ZB 41/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der durch die

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04

    Baseball-Caps

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 50/21

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren und eine

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

  • EuGH, 28.04.2022 - C-531/20

    NovaText - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte des geistigen Eigentums -

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 15 UH 1/16

    Zulässigkeit einer auf das nachträgliche Auffinden einer Urkunde gestützten

  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

  • BGH, 20.03.2013 - X ZB 15/12

    Patentstreitsache II

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2022 - 15 U 59/21

    Gewehr Haenel CR 223 verletzt Patent von Heckler & Koch

  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

  • BGH, 14.04.2020 - X ZB 2/18

    Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-Vertreter

  • EuGH, 24.06.1969 - 29/68

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 8 W 91/18

    Patentanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 2 W 22/11

    Voraussetzungen der Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2023 - 15 W 15/23

    Erstattungsfähigkeit der durch die Hinzuziehung eines Patentanwalts entstandenen

    Maßgeblich ist demnach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die die Kosten auslösende Maßnahme (hier: Hinzuziehung eines Patentanwalts) in dem damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (Bestätigung von OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2022, 356 - Patentanwaltskosten).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann an dem bisherigen Verständnis des § 143 Abs. 3 PatG, nach dem bezüglich der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache nicht zu prüfen war, ob die Mitwirkung des Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig war, angesichts des Urteils des EuGH vom 28.04.2022 (C-531/20, GRUR 2022, 853 - NovaText/Universität Heidelberg [Kosten des Patentanwalts VI]) nicht festgehalten werden (Senat, Beschl. v. 13.07.2022 - I-15 W 15/22, GRUR 2022, 1384 (Ls.) = GRUR-RR 2022, 356 - Patentanwaltskosten).

    § 143 Abs. 3 PatG ist unionskonform dahingehend auszulegen, dass unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls die Prüfung eröffnet ist, ob die der obsiegenden Partei entstandenen Patentanwaltskosten zumutbar und angemessen sind (Senat, GRUR-RR 2022, 356 Rn. 17- Patentanwaltskosten; ebenso: OLG Düsseldorf [2. ZS], GRUR-RS 2023, 15813 Rn. 2 - Patentanwaltskosten II; OLG Saarbrücken, GRUR 2023, 1059 Rn. 93 ff. (97) = GRUR-RS 2023, 6905 - Patentanwaltskosten [zu § 27 Abs. 3 GebrMG]; Benkard PatG/Grabinski/Zülch/Tochtermann, a.a.O., PatG § 143 Rn. 23; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Kap. B Rn. 401).

    Die Zumutbarkeit der entstandenen Kosten beurteilt sich anhand der zu § 91 ZPO entwickelten Grundsätze (Senat, GRUR-RR 2022, 356 Rn. 18 - Patentanwaltskosten; OLG Düsseldorf [2. ZS], GRUR-RS 2023, 15813 Rn. 2 - Patentanwaltskosten II; OLG Saarbrücken, GRUR 2023, 1059 Rn. 98 - Patentanwaltskosten [zu § 27 Abs. 3 GebrMG]).

    Maßgeblich ist demnach auch im Rahmen des § 143 Abs. 3 PatG, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die die Kosten auslösende Maßnahme (hier: Hinzuziehung eines Patentanwalts) in dem damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (Senat, GRUR-RR 2022, 356 Rn. 18 - Patentanwaltskosten; OLG Düsseldorf [2. ZS], GRUR-RS 2023, 15813 Rn. 2 - Patentanwaltskosten II; OLG Saarbrücken, GRUR 2023, 1059 Rn. 98 - Patentanwaltskosten).

    Die Kostentragung einer in diesem Sinne notwendigen Maßnahme ist der unterlegenen Partei unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Art. 3 und 14 RL 2004/48/EG (Enforcement-Richtlinie) zumutbar (Senat, GRUR-RR 2022, 356 Rn. 18).

    So ist die Mitwirkung eines Patentanwalts beispielsweise regelmäßig nicht notwendig, wenn es allein um die Frage geht, ob eine Ausführungsform in den Kernbereich eines zuvor ergangenen Patentverletzungsurteils fällt (Senat, GRUR-RR 2022, 356 - Patentanwaltskosten).

  • OLG Stuttgart, 25.09.2023 - 8 W 343/22

    Kosten des Patentanwalts: Notwendigkeit der Beauftragung eines Patentanwalts

    Erforderlich wäre vielmehr, dass der besondere technische Sachverstand des Patentanwalts gerade im Hinblick auf das einstweilige Verfügungsverfahren und die darin zentrale Beantwortung der Frage nach der Kerngleichheit der Abwandlung notwendig gewesen wäre, was im Detail darzulegen ist (OLG Düsseldorf Beschluss vom 13.07.2022 - 15 W 15/22 ).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2023 - 6 W 78/23

    Erstattungsfähigkeit der durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer

    Dies sei der Fall, wenn die Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich und notwendig gewesen seien (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2022 - 15 W 15/22).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2023 - 2 W 26/22
    Der Senat schließt sich insoweit den zutreffenden Ausführungen des 15. ZS in seinem Beschluss vom 13.07.2022 (I-15 W 15/22, GRUR-RR 2022, 356 - Patentanwaltskosten) an.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.04.2022 - 14 W 870/21   

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https://dejure.org/2022,23157
OLG Dresden, 19.04.2022 - 14 W 870/21 (https://dejure.org/2022,23157)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.04.2022 - 14 W 870/21 (https://dejure.org/2022,23157)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. April 2022 - 14 W 870/21 (https://dejure.org/2022,23157)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

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Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1384
  • GRUR-RR 2022, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 45/88

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2022 - 14 W 870/21
    Nicht abzugsfähig sind dagegen die "fixen" (oder Gemein-) Kosten, die mit der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, mit der Unterhaltung der Be- und Vertriebsanlagen sowie mit der Betriebsführung und der Verwaltung zusammenhängen (BGHZ 107, 67).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2022 - 14 W 870/21
    Nur dem Gesamtbetrieb in diesem Sinne zuzuordnen sind die Betriebs- und Investitionskosten, Mieten und zeitabhängige Abschreibungen für Anlagevermögen, aber auch Lohnkosten, die auf den Gesamtbetrieb bezogen sind (Geschäftsführergehälter, Verwaltungskosten; BGH GRUR 2007, 431, 434 - Steckverbindergehäuse).
  • OLG Köln, 21.02.1995 - 6 W 88/94

    Streitwert des Verfügungsverfahrens - Streitwert, einstweilige Verfügung,

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2022 - 14 W 870/21
    Besteht bei Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens aus der maßgeblichen Sicht der Antragstellerseite die berechtigte Erwartung, dass das einstweilige Verfügungsverfahren wie ein Hauptsacheverfahren zu einer abschließenden Regelung der Streitigkeit führt, wird der Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens dem der Hauptsache entsprechen (OLG Köln MDR 1995, 1140).
  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 W 70/23

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen

    Ein Abzug wegen einer nur vorläufigen Regelung ist zwar nicht angezeigt, wenn bei Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens aus der maßgeblichen Sicht der Antragstellerseite die berechtigte Erwartung besteht, dass das einstweilige Verfügungsverfahren wie ein Hauptsacheverfahren zu einer abschließenden Regelung der Streitigkeit führt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 19. April 2022 - 14 W 870/21 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 W 89/23

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen

    Ein Abzug wegen einer nur vorläufigen Regelung ist zwar nicht angezeigt, wenn bei Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens aus der maßgeblichen Sicht der Antragstellerseite die berechtigte Erwartung besteht, dass das einstweilige Verfügungsverfahren wie ein Hauptsacheverfahren zu einer abschließenden Regelung der Streitigkeit führt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 19. April 2022 - 14 W 870/21 -, Rn. 12, juris).
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